
Autofahrer wendet zweimal im Rennsteigtunnel
n-tv
Mit einem waghalsigen Fahrmanöver hat ein 24-Jähriger für einen Polizeieinsatz im Rennsteigtunnel auf der A71 gesorgt.
Zella-Mehlis (dpa/th) - Ein Autofahrer hat im Rennsteigtunnel auf der Autobahn 71 zweimal gewendet und ist dabei zeitweise als Geisterfahrer unterwegs gewesen. Der 24-Jährige sei zunächst richtig in die Tunnelröhre in Richtung Sangerhausen eingefahren, teilte die Autobahnpolizei mit. Er wendete jedoch kurz darauf und fuhr als Geisterfahrer zurück.
Nachdem die Betriebsleitstelle des Tunnels über Lautsprecherdurchsagen Kontakt zu ihm aufgenommen hatte, drehte der Fahrer erneut um und war wieder in der richtigen Richtung unterwegs. Er habe dann auf dem rechten Fahrstreifen angehalten und dort auf die eintreffende Polizei gewartet.
Zum Zeitpunkt des waghalsigen Manövers in der Nacht zum Sonntag habe sich kein weiteres Fahrzeug im Tunnel befunden, so die Polizei. Der Rennsteigtunnel im Thüringer Wald ist mit knapp acht Kilometer Länge Deutschlands längster Autobahntunnel. Die A71 verbindet Sangerhausen mit Schweinfurt in Bayern.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.