
Auswärtiges Amt weist zwei Iran-Diplomaten aus
n-tv
Ein Gericht in Teheran verurteilt den deutsch-iranische Aktivisten Sharmahd wegen Terrorvorwürfen zum Tode. In Deutschland ist die Empörung groß. Das Auswärtiges Amt erklärt jetzt zwei iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen. Ein Versuch, das Urteil noch abzuwenden.
Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie seien "mit kurzer Frist aufgefordert" worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit. Sie fügte hinzu: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen."
Der Deutsch-Iraner Sharmahd ist in Teheran wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Sharmahd sei der Anführer einer terroristischen Vereinigung und an Anschlägen beteiligt gewesen, teilte die iranische Justiz am Dienstag mit. Er sei daher wegen "Korruption auf Erden" schuldig gesprochen worden. Außenministerin Baerbock hatte das Urteil als "absolut inakzeptabel" kritisiert. "Nicht nur ist die Todesstrafe grausam, unmenschlich und erniedrigend, Jamshid Sharmahd hatte auch zu keinem Zeitpunkt nur den Ansatz eines fairen Prozesses", so Baerbock.
Der Iran hatte Sharmahds Festnahme im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der 67-jährige Deutsch-Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in den Iran verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess.