Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig
Die Welt
Schon das Lesen eines Buches auf einer Parkbank war zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern laut Polizei nicht erlaubt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die im Freistaat verhängte Ausgangssperre nicht verhältnismäßig war.
Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Als mildere Corona-Maßnahme wären auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Sie hätten „die Adressaten weniger belastet“, befanden die Richter.
Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig. Für Ärger gesorgt hatte zu Beginn der Pandemie beispielsweise die – später einkassierte – Klarstellung der Polizei, auch das Lesen eines Buches auf einer Parkbank sei nicht erlaubt.