Aufruf zum Mord an Juden oder Muslimen: Jugendstrafe
n-tv
Dortmund (dpa/lnw) - Das Dortmunder Landgericht hat einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Kreis Recklinghausen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll einen Bekannten in einer Handy-Kurznachricht aufgefordert haben, in einer Moschee oder einer Synagoge ein Blutbad anzurichten. Der Empfänger war darauf jedoch nicht eingegangen. Ob der Schüler die Strafe in einem Jugendgefängnis verbüßen muss oder ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann, entschieden die Richter am Dienstag noch nicht. Der Deutsche bekam sechs Monate Zeit eingeräumt, um sich die Bewährung zu verdienen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:210914-99-216633/3
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