
Auf Straße unterwegs: Ermittlungen gegen Hoverboard-Fahrer
n-tv
Schwarzach am Main (dpa/lby) - Die Polizei ermittelt gegen einen 50-Jährigen, der unerlaubt mit einem sogenannten Hoverboard auf der Straße unterwegs war. Beamte hatten ihn in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen) aufgegriffen, als er dort mit dem futuristisch anmutenden Gefährt durch den Ortsteil Düllstadt fuhr.
Die Bezeichnung Hoverboard ist aus dem Science-Fiction-Film "Zurück in die Zukunft II" bekannt und beschrieb darin selbstschwebende Skateboards. Inzwischen werden auch real existierende, kleine Elektroboards so genannt, die zwar nicht schweben können, aber auf kleinen Rädern auch relativ schnell unterwegs sein können. Laut ADAC dürfen Hoverboards grundsätzlich nur im "abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr" benutzt werden - also beispielsweise auf Innenhöfen oder der Terrasse. Der Grund: Fortbewegungsmittel, die ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als sechs Kilometer in der Stunde fahren können, benötigen einen Sitz, einen Lenker, Bremsen, Beleuchtung und einen Spiegel. All das haben Hoverboards nicht. Deshalb sind öffentliche Wege und Straßen für sie tabu.More Related News