Auf Körperverletzung mit Todesfolge steht eigentlich Gefängnis
Süddeutsche Zeitung
Machen sich Pfleger strafbar, wenn sie Covid in ein Heim einschleppen oder es dort durch nachlässiges Tragen der Maske verbreiten? Was Strafverfolger sagen.
Es ist ein heftiger Vorwurf, dem sich Anfang des Jahres die Mitarbeiter des brandenburgischen Pflegeheims Gut Zeisigberg ausgesetzt sahen: Sie sollten im Heim das Coronavirus verbreitet haben. Dort hatten sich 68 Bewohner infiziert, 15 von ihnen starben. Masken seien nachlässig getragen, Hände zu wenig desinfiziert worden. Ähnliche Anschuldigungen gibt es immer wieder, und für solches Fehlverhalten haben eine Reihe von Staatsanwaltschaften auch schon harte Worte gefunden: Körperverletzung mit Todesfolge. Darauf steht theoretisch Gefängnis.
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