
"Auch die Wirtschaft braucht einen Booster"
n-tv
Finanzminister Lindner verteidigt den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition. Der sei dringend nötig, da Investitionen durch die Pandemie ausgefallen seien und die Wirtschaft modernisiert werden müsse. Vor allem die CDU wittert eine Umschichtung von Geld zugunsten des Klimaschutzes.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den geplanten Nachtragshaushalt als notwendige Unterstützung für die Konjunktur verteidigt. "Nicht nur die Menschen benötigen einen Booster, auch die wirtschaftliche Entwicklung", sagte er in der ersten Bundestagsdebatte über den Nachtragsetat. Durch die Unsicherheiten der Corona-Krise seien viele Investitionen in die Modernisierung der Wirtschaft ausgefallen. Es sei daher "von grundlegender Bedeutung", jetzt einen "Nachholprozess zu organisieren".
Lindner verwies auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Klimaziele. Es gehe hier um "die Transformation eines der größten Industrieländer hin zu Klimaneutralität". Es dürfe nicht sein, dass hier durch die Pandemie Zeit verloren gehe. "Wir brauchen den Mut zum Aufbruch." Es brauche jetzt private und öffentliche Investitionen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.