Atomkraftwerk: Streit um Abrisskosten landet vor Gericht
n-tv
Der Hochtemperaturreaktor THTR in Hamm produzierte nur wenig Strom. Seit 1989 ist er stillgelegt. 2030 soll der Abriss beginnen. Doch wer bezahlt das? Das Landgericht Düsseldorf soll entscheiden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Vor dem Landgericht Düsseldorf geht es am Freitag um die Frage, wer die Kosten für den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop übernimmt. Anlass für die mündliche Verhandlung ist eine sogenannte Feststellungsklage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG).
Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, fordert laut Landgericht von Bund und Land die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage. Auch sollen sie Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials übernehmen. HKG hatte die Klage gegen Bund und Land NRW im Februar eingereicht (Az.: 10 O 59/23).
Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahllosen Problemen sechs Jahre später wieder stillgelegt worden. Ende 2030 soll mit dem Rückbau des Kraftwerks begonnen werden. Zehn Jahre sind dafür geplant.