
Asyl: Welche Regeln gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine?
DW
Hunderttausende Menschen fliehen aus der Ukraine. Wie geht es für sie in Deutschland und in der Europäischen Union weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Es ist selten, dass sich die Europäische Union bei Migrationsthemen einig ist. Am Donnerstag stimmten jedoch alle EU-Innenminister für die bürokratiearme Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine. Erstmals, seit sie im Jahr 2001 eingeführt wurde, aktivierten die Minister damit die sogenannte Massenzustromrichtlinie. Die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson feierte die Entscheidung auf Twitter als "historisch".
Ja. In der vergangenen Woche hatten einige EU-Staaten ihre eigenen Regelungen veröffentlicht. Am Donnerstag aber haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum ersten Mal eine Regelung aktiviert, die einheitliche Migrationsregeln in allen EU-Staaten schafft. Der nun beschlossene "temporary protection mechanism" - auf Deutsch häufig als "Massenzustromrichtlinie" bezeichnet - gewährt Flüchtenden aus der Ukraine bis zu drei Jahre Schutz.
Die Regelung gilt ab sofort für ein Jahr und verlängert sich automatisch um sechs bis zwölf Monate, falls die Regelung nicht aktiv zurückgenommen wird. Nach zwei Jahren kann die EU-Kommission den Mechanismus erweitern. Zu jeder Zeit kann die Kommission die Regelung einseitig annullieren.
Im Asyl-Regime der Europäischen Union entscheiden Mitgliedstaaten eigentlich auf Grund der individuellen Gefährdung von Geflüchteten über deren Status. In aufwendigen Rechtsverfahren werden dabei Einzelfälle bewertet. Dem entgegen haben die Innenminister und Innenministerinnen der Europäischen Union sich nun verständigt, Menschen aus drei Gruppen unter Schutz zu stellen.
Erstens, Ukrainer, die seit dem 24. Februar in Folge der russischen Invasion geflohen sind. Zweitens, Menschen aus Drittstaaten oder Staatenlose, die legal in der Ukraine lebten und denen es unmöglich ist, sicher in ihre Heimatländer zurückzukehren. Und drittens, Familienmitglieder der ersten beiden Gruppen. Für Ukrainer gibt es in der Europäischen Union keine Visumspflicht, sie können mit biometrischem Reisepass einfach einreisen.