Artenschutz-Prozess: Tigerkralle und Seepferdchen im Gepäck
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er eine Tigerkralle und zehn getrocknete Seepferdchen im Gepäck hatte, muss sich ein 38-Jähriger ab diesen Mittwoch (14 Uhr) vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Tourist war im September aus Vietnam am Frankfurter Flughafen eingereist. Die Anklage legt ihm artenschutzrechtliche Verstöße zur Last. Sowohl Tiger als auch Seepferdchen gelten als streng geschützt und dürfen deshalb ohne spezielle Genehmigung nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze) hatte der Mann Einspruch eingelegt. Das Gericht will den Prozess noch am ersten Verhandlungstag abschließen.
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