Arbeitslos melden geht wieder nur noch persönlich
RTL
Schluss mit Corona-Ausnahme: Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Obwohl die Inzidenz in Deutschland fast täglich steigt und weite Teile der Bevölkerung noch nicht komplett geimpft sind, geht die Bundesagentur für Arbeit einen Schritt Richtung Normalität. Denn um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. +++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++ Das heißt für Betroffene: Es ist nur noch bis Dienstag den 31. August 2021 möglich, sich telefonisch oder online arbeitslos zu melden. Ab dem 1. September kann die Arbeitslosmeldung nur persönlich in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit erfolgen. "Wer sich bis zum 31. August bei uns bereits telefonisch oder online arbeitslos gemeldet hat, braucht dies anschließend nicht noch einmal persönlich machen", erklärt Grit Behrens, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht zwar noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung, aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.More Related News