Arbeitsgericht prüft Rechtmäßigkeit des Lokführerstreiks
ProSieben
Ist der Streik der GDL bei der Deutschen Bahn verhältnismäßig? Diese Frage beschäftigt am Donnerstag die Justiz. Der Konzern will vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt mit einer einstweiligen Verfügung ein vorzeitiges Ende des Arbeitskampfs erreichen.
Das Arbeitsgericht in Frankfurt muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn rechtens ist. Noch am Donnerstagabend solle es eine Entscheidung geben, teilte das Gericht mit. Die Deutsche Bahn hatte am Vormittag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft eingereicht. Die Verhandlung darüber sollte um 18.00 Uhr beginnen, hieß es. "Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall", sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler laut einer Mitteilung. Die GDL äußerte sich am Vormittag zunächst nicht zu den juristischen Schritten der Bahn. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten am frühen Morgen mit Arbeitskämpfen im Personenverkehr begonnen, die fünf Tage dauern sollen. Bereits seit Mittwochnachmittag sind auch die Beschäftigten im Güterverkehr dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Die Gewerkschaft fordert unter anderem 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Die erste Tarifstufe soll dabei noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Bahn hatte am Mittwochnachmittag ein neues Angebot vorgelegt und versucht, den Arbeitskampf noch abzuwenden. Sie bietet eine von der GDL geforderte Corona-Prämie bis zu 600 Euro sowie eine Laufzeit von 36 Monaten. Bislang hatte sie 40 Monate angestrebt.More Related News