Anzeige gegen Aldi, C&A und Co.: „Beihilfe zu Versklavung“
Frankfurter Rundschau
Vorwurf des Zentrums für Verfassungs- und Bürgerrechte: „Beihilfe zu Versklavung“. Die Unternehmen haben demnach von der Unterdrückung der Uiguren in China profitiert.
Karlsruhe – Die Auseinandersetzung um Wirtschaftspolitik verläuft zunehmend auf der juristischen Ebene. Kürzlich schalteten Umweltverbände das Bundesverfassungsgericht ein, um Autoherstellern die Produktion klimaschädlicher Fahrzeuge verbieten zu lassen. Nun stehen fünf große Textilhändler im Fokus: Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist eine Strafanzeige gegen Aldi Nord und Aldi Süd, C&A, Hugo Boss und Lidl wegen Zwangsarbeit in China eingegangen. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück. Betrieben wird die Anzeige vom in Berlin ansässigen Zentrum für Verfassungs- und Bürgerrechte (ECCHR). Sie richtet sich gegen Leitungspersonal der Firmen, das unter anderem für den Einkauf von Textilien in China verantwortlich war. ECCHR-Juristin Miriam Saage-Maaß formuliert den Verdacht, die Manager und Managerinnen hätten Beihilfe zur „Versklavung“ und „Zwangsarbeit“ von Beschäftigten geleistet, „indem sie teils direkte Lieferbeziehungen zu in der autonomen Region Xinjiang ansässigen Textilunternehmen“ organisierten. Die Anzeige basiert auf dem hiesigen, seit 2002 gültigen Völkerstrafgesetzbuch, das Menschenrechtsverletzungen im Ausland unter Strafe stellt. Xinjiang ist eine Provinz im Nordwesten Chinas, die unter anderem an Kasachstan grenzt. Aus der Ethnie der dort lebenden muslimischen Uiguren gibt es seit langem Widerstand gegen die chinesische Herrschaft, 2014 wurden tödliche Attentate verübt. Seitdem reagiert die Zentralregierung in Peking mit harter Repression. Nach Angaben westlicher Kritiker:innen gehören dazu Internierungs- und Umerziehungslager, sowie Zwangsarbeit auf Baumwollfeldern und in Textilfabriken.More Related News