Anwalt Schmidt wird Richter am Landesverfassungsgericht
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Schwerin (dpa/mv) - Der Landtag in Schwerin hat den Rechtsanwalt Alexander Schmidt zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Der 50-jährige Jurist aus Neubrandenburg erhielt am Mittwoch im Parlament nach geheimer Abstimmung die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. 50 Abgeordnete stimmten für ihn, zwei enthielten sich, 18 stimmten gegen dessen Berufung. Er war bereits stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichts in Greifswald und rückt nun in die erste Reihe der Richter dort auf. Schmidt wurde in Greifswald geboren und hatte dort auch studiert.
Er folgt auf Barbara Borchardt, die im August im Alter von 67 Jahren gestorben war. Die Wahl der langjährigen Landtagsabgeordneten und bekennenden Anhängerin der Antikapitalistischen Linken zur Richterin am Landesverfassungsgericht 2020 war seinerzeit heftig umstritten.
Wie Borchardt wurde nun auch der vor allem im Sozialrecht aktive Anwalt Schmidt von der Linksfraktion für das Richteramt in Greifswald vorgeschlagen. Im zuständigen Landtagsausschuss hatten neben den Koalitionsfraktionen von SPD und Linke auch CDU, Grüne und FDP ihre Zustimmung signalisiert. Die AfD kündigte den Angaben des Landtags zufolge an, gegen den Kandidaten zu stimmen. Da die Partei 13 Abgeordnete im Landtag stellt, gab es Gegenstimmen auch aus anderen Fraktionen.
Zum neuen stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts wurde auf Vorschlag der FDP der in Rostock tätige Rechtsanwalt Carl-Henning Clodius gewählt. Für ihn stimmten 59 Abgeordnete, acht gegen ihn, drei enthielten sich.