Anwältin im "Badewannen-Fall": "Tränen der Wut in den Augen"
n-tv
An diesem Freitag muss das Landgericht München I im "Badewannen-Fall" entscheiden, ob Manfred Genditzki zu Unrecht im Gefängnis saß. In einem Zeitungsinterview blickt seine Verteidigerin Regina Rick kurz davor zurück auf einen "Marathon".
München (dpa/lby) - Die Verteidigerin im Münchner Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten "Badewannen-Mord" hatte auch Momente, in denen sie aufgeben wollte. "Ja, gab es", sagte Anwältin Regina Rick der Mediengruppe Münchner Merkur/tz (Donnerstagsausgabe). "Bevor wir die entlastenden Gutachten angingen, hatten mir vor einigen Jahren mehrere erfahrene Strafverteidiger geraten, ich solle den Fall sein lassen. Einer sagte: "Schreib dem Genditzki einen Brief, dass du ihm nicht helfen kannst." Das hatte ich ernsthaft erwogen, aber ich konnte es nicht."
An diesem Freitag soll das Urteil fallen in dem neuen Prozess um einen Mord an einer alten Frau, den es vielleicht nicht gegeben hat. Der Angeklagte Manfred Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.
Selbst die Staatsanwaltschaft fordert aber inzwischen Freispruch und eine Entschädigung für Genditzki, der 13 Jahre lang für die Tat im Gefängnis gesessen hatte und stets seine Unschuld beteuert hat. Es könne sich um einen Unfall gehandelt haben, sagte der Staatsanwalt am Montag in seinem Plädoyer.