Antijüdische Schmähplastik in Wittenberg muss nicht entfernt werden
Die Welt
Ein Mitglied einer jüdischer Gemeinde hatte geklagt, dass die als „Judensau“ bekannte Schmähplastik an der Stadtkirche Wittenbergs entfernt werden solle. Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsverletzung.
Die als Wittenberger „Judensau“ bekannte Schmähplastik darf weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt bleiben. Der Bundesgerichtshof wies am Dienstag die Klage gegen das vor-instanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg ab. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht.
Der Kläger könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer „gegenwärtigen Rechtsverletzung“ fehle, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters des VI. Zivilsenats zur Begründung. Die beklagte Kirchengemeinde habe den ursprünglich rechtsverletzenden Zustand dadurch beseitigt, dass eine Bodenplatte und ein Aufsteller angebracht wurden. Bei Gesamtbetrachtung habe die Gemeinde sich damit erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert.