Anschlag von Hanau: Personallage bei der Polizei war nicht ausreichend
Frankfurter Rundschau
Ein Sachverständiger hat im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Hanauer Anschlag die Arbeit der Beamt:innen verteidigt.
Frankfurt – Im Untersuchungsausschuss des Landtags hat der Sachverständige Thomas Kubera die Polizist:innen, die während des rassistischen Terroranschlags von Hanau im Einsatz waren, in Schutz genommen. Die personelle Ausstattung sei „äußerst defizitär“ gewesen und habe selbst ansatzweise nicht gereicht, um eine solche Lage zu bewältigen, sagte Kubera am Montag.
Er ist Polizeipräsident im nordrhein-westfälischen Hamm und war früher Fachgebietsleiter für „Grundlagen der polizeilichen Einsatzlehre und Zeitlagen“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Der Ausschuss hatte den 59-Jährigen geladen, um ihn zum Krisenmanagement und zur Taktik der Polizei bei dem Anschlag zu befragen. Aus einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hanau geht hervor, dass mehrere Beamt:innen der Polizeistation zu einer Bombenentschärfung nach Neu-Isenburg geschickt worden waren, weshalb die „Mindeststärke“ temporär unterschritten worden sei, bis zum Beginn des Nachtdienstes.
Vier erfahrenere Kräfte und zwei Praktikant:innen standen zur Verfügung. Notrufe nahmen am Anfang zwei von ihnen an, später nur eine Beamtin. Angesichts der Umstände habe die Polizei „erstaunlich schnell“ und gut gehandelt, sei nach wenigen Minuten am ersten Tatort in der Innenstadt gewesen, so Kubera. Zudem sei zu berücksichtigen, dass sich die Beamt:innen dort und am zweiten Tatort in Kesselstadt in einer extremen Belastungssituation befunden hätten.
Der Sachverständige erläuterte in erster Linie die polizeilichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die bei solchen Einsätzen gelten und nach Ereignissen wie den Terroranschlägen von Paris aktualisiert würden. Er wies darauf hin, dass Hessen 2016 ein neues Konzept für lebensbedrohliche Lagen mit bewaffneten Tätern aufgestellt hätte, wobei die Umsetzung eben auch von den Ressourcen abhänge.
Grundsätzlich müssten Polizist:innen in jenen Situationen priorisieren, erklärte Kudera. Im Vordergrund stehe zunächst, den Täter „zu lokalisieren“, gegen ihn vorzugehen und nicht, sich um verletzte, am Boden liegende Menschen zu kümmern. Die Betreuung von Angehörigen wiederum sei vor allem Aufgabe nichtpolizeilicher Stellen. Hinterbliebene hatten unter anderem beklagt, dass ein Polizist in der Arena-Bar mehrfach über Ferhat Unvar stieg, ohne zu prüfen, ob dieser noch lebte.