
Anschlag von Hanau: Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Frankfurter Rundschau
Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Anschlag von Hanau eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für Mittäter oder Mitwisser des Attentäters Tobias R
Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Anschlag von Hanau* eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters Tobias R., teilte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mit. R. hatte am 19. Februar 2020 in der hessischen Stadt neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie dann seine Mutter und sich selbst getötet.
Die Bundesanwaltschaft sprach in ihrer Mitteilung von einer „rassistischen Motivation“ des Täters*. Unter den Opfern waren Menschen mit türkischen, kurdischen, bulgarischen, rumänischen und afghanischen Wurzeln sowie eine deutsche Romni. Weitere fünf Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt.
Angehörige und Überlebende stellten Strafanzeige gegen den Vater des Täters. Sie warfen ihm Beihilfe zum Mord oder Nichtanzeige geplanter Straftaten vor. Die Ermittlungen hätten aber nicht ergeben, dass er „in einer wie auch immer gearteten strafrechtlich relevanten Weise“ von den Plänen seines Sohns gewusst habe oder an dem Anschlag beteiligt gewesen sei, erklärte die Bundesanwaltschaft. (red/dpa/afp) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA