Anklage wegen fahrlässiger Tötung nach Bob-Unfall
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Der Unfall erschütterte über die Landesgrenzen hinweg: Ein Freizeitvergnügen nimmt eine tragische Wendung, als ein Bob in einem Eiskanal gegen einen Schlauchring fährt. Ein Mann stirbt, eine Frau wird schwer verletzt. Nun ist in dem Fall Anklage erhoben worden.
Meiningen/Oberhof/Suhl (dpa/th) - Nach dem tödlichen Bob-Unfall auf der Rennrodelbahn Oberhof hat die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das Amtsgericht Suhl bestätigte den Eingang des Dokuments am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Frau demnach fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Die Frau betreue ehrenamtlich die Gästefahrten auf der Rennschlittenbahn. Sie sei Mitglied in einem Verein, der diese Fahrten absichere, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Als solches sei sie auch am Unglücksabend im Einsatz gewesen. Zuerst hatte die "Thüringer Allgemeine" über die Anklageerhebung berichtet.
Wann nach Zulassung der Anklage die Verhandlung beginnen kann, sei noch nicht klar. Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass noch in diesem Jahr verhandelt werde, so der Amtsgerichtssprecher.
Ende Februar war ein Gästebob im Zielbereich der Rodelbahn auf einen Doppel-Schlauchring gestoßen. In den mit Luft gefüllten Gummiringen saßen ein 45 Jahre alter Mann und eine 41-jährige Frau. Der Mann starb bei dem Unfall, die Frau wurde schwer verletzt.