
Ankläger fordern zehn Jahre Haft für Vergewaltigung
n-tv
Beihilfe zum Mord an dem zehnjährigen Mädchen lastet die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten nicht an. Doch für die Vergewaltigung des Kindes vor dessen Tod fordern die Ankläger zehn Jahre Haft. Der Beschuldigte räumt die Tat in einem Kinderheim in Wunsiedel ein.
Im Prozess um die Vergewaltigung einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Eine Beteiligung des 26-Jährigen an der Tötung des Mädchens könne ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dagegen nicht zur Last gelegt werden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Nachmittag mit.
Es hätten sich keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten ergeben. Auf die Aussage des 12-jährigen Nebenklägers könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden. Der Junge habe seine Aussage bereits mehrfach geändert, hieß es zur Begründung.
Das zehnjährige Mädchen war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im weiteren Verlauf im Beisein eines damals Elfjährigen vergewaltigt haben. Der Junge soll das Mädchen laut den Ermittlungen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben.