Anhaltische Landessynode beschließt Gesetz zu Strukturreform
n-tv
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die Anhaltische Landessynode hat ein Gesetz zu einer grundlegenden Strukturreform beschlossen. Die Evangelische Landeskirche Anhalts teilte am Samstag mit, sie führe ihre Gemeinden bis zum Jahr 2030 in größeren Verbünden zusammen und passe die Anzahl ihrer Pfarrämter diesem neuen Zuschnitt an. Die Landessynode habe bei ihrer Frühjahrstagung in Dessau einstimmig ein Kirchengesetz beschlossen, das den Übergang und die künftige Struktur regele. Es habe "intensive Debatten" gegeben, etwa über die Personalausstattung, Aufgabenbereiche und Weisungsbefugnisse.
Die Anhaltische Landeskirche zählt mit rund 26 250 Mitgliedern zu den kleinsten in Deutschland. Sie steckt seit Jahren in einem strukturellen Wandel: 2015 wurde das sogenannte Verbundsystem eingeführt, bei dem sich benachbarte Kirchengemeinden zu Gemeindeverbänden zusammenschließen, dabei aber eigenständig bleiben. Mit dem Beschluss vom Samstag hat das Verbundsystem nach Angaben der Landeskirche nun eine rechtliche Grundlage bekommen.
Kirchenpräsident Joachim Liebig betonte der Mitteilung zufolge, das Gesetz sei "nicht als Einstieg in gut getarnte Einsparungen" gedacht und sehe keine Zwangsvereinigung von Gemeinden vor. Über das Gesetz hatte Liebig zuvor gesagt, es sei ein wichtiger Beitrag, um die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Landeskirche zu gewährleisten.