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Angeklagter im Mordfall Jutta schweigt vor Gericht

Angeklagter im Mordfall Jutta schweigt vor Gericht

n-tv
Wednesday, November 15, 2023 03:56:47 PM UTC

1986 wird in Südhessen ein Mädchen getötet. Lange gibt es im Fall Jutta vor allem Unklarheiten. Nach dem Fund neuer Spuren ist jetzt ein Mann vor Gericht. Die Eltern der damals 15-Jährigen hoffen nun auf Antworten.

Im Gerichtssaal sitzen Eltern und Geschwister der vor fast 40 Jahren getöteten jugendlichen Jutta dem mutmaßlichen Mörder des Mädchens aus dem südhessischen Lindenfeld gegenüber. Oft kreuzen sich ihre Blicke nicht. Der 62 Jahre alte vorbestrafte Angeklagte äußert sich zum Prozessauftakt im Landgericht Darmstadt nicht zu den Vorwürfen. Darauf habe man sich im Vorfeld mit dem Mandanten geeinigt, sagte sein Anwalt Andreas Sanders. Der Deutsche kam in Handschellen, verhüllt mit einem dunklen Kapuzenpulli in den Saal. Er schien den Prozess in Ansätzen zu verfolgen, seine Mimik blieb jedoch fast starr, auch als Eltern und Geschwister Juttas aussagten.

In ihrer kurzen Anklageverlesung schilderte Staatsanwältin Eva Heid, wie das Verbrechen aus ihrer Sicht ablief. Jutta war am 29. Juni 1986 auf dem Rückweg aus dem Freibad zu ihrem Elternhaus. Auf einem steilen Weg durch den Wald verfolgte sie der Angeklagte. Nach ein paar hundert Metern drängte er Jutta in den Wald, bedrohte sie mit einem Messer, wickelte ihr aus sexuellen Fantasien ihren Gürtel um den Hals und vergewaltigte sie anschließend. Dann erstach er der Anklage zufolge das Mädchen, grub ein Erdloch und verscharrte es dort. Dies soll er getan haben, damit die 15-Jährige ihn nicht identifizieren und anzeigen konnte. Das habe er unbedingt verhindern wollen, sagte Heid. Der damals 24 Jahre alte Mann sei auf Bewährung wegen anderer Sexualtaten gewesen.

"Wenn so ein Prozess beginnt, ist das wieder mit erheblichen Belastungen verbunden", sagte Nebenklägervertreterin Angela Gräf-Bösch am Rande der Verhandlung. Es breche wieder auf, was man versucht habe zu verarbeiten in den letzten Jahren. Abschließen könne man damit nie ganz. Es gehe um die Frage, was genau an dem Tag passiert ist. Eine Aussage des Angeklagten? "Das wäre natürlich wünschenswert", sagte Gräf-Bösch. Aber damit habe man erstmal nicht gerechnet.

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