
Angeklagter bestreitet Verkauf der Tatwaffe
n-tv
Am 1. Juni 2019 ermordet der Rechtsextremist Stephan Ernst den CDU-Politiker Walter Lübcke auf dessen Terrasse. Die Tatwaffe soll er illegal erworben haben. Der mutmaßliche Händler muss sich nun vor Gericht verantworten.
Im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte 66-Jährige den Verkauf der Tatwaffe bestritten. Vor dem Landgericht Paderborn sagte der Verteidiger von Elmar J., sein Mandant räume einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Sein Mandant bedauere, unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben, erklärte Verteidiger Ashraf Abouzeid zu Prozessbeginn. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Mord am CDU-Politiker Lübcke bestreite Elmar J. aber ausdrücklich.
Lübcke war vor rund zweieinhalb Jahren auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten aus Ostwestfalen vor, er habe Lübckes späterem Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe samt Munition 2016 für rund 1100 Euro verkauft. Er habe durch vorsätzliches und illegales Handeln fahrlässig zum Tod eines Menschen beigetragen, sagte die Vertreterin der Anklage, Julia Florczak.
