
Anderssein akzeptieren
Frankfurter Rundschau
Intergeschlechtliche Menschen sollten weder chirurgisch noch hormonell verändert werden.
Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day. Seit 25 Jahren wird dieser Tag genutzt, um auf die Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Schon wieder so ein Tag, an dem irgendeine Randgruppe irgendetwas will, so mögen Menschen meinen. Die angemessenere Reaktion wäre allerdings: Wie kann es sein, dass – durch Steuergelder finanzierte – Menschenrechtsverletzungen in Deutschland stattfinden? Und wie kann es sein, dass ich darüber nichts weiß? Das war jedenfalls meine Reaktion, als ich vor etwa zehn Jahren das erste Mal davon hörte.
Intergeschlechtliche Menschen werden mit Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht eindeutig in die medizinisch-biologische Definition von „weiblich“ oder „männlich“ passen. Das kann bedeuten, dass Genitalien nicht so aussehen wie erwartet. Zum Beispiel, wenn eine pränatale Chromosomenanalyse beim Kind XY-Chromosomen festgestellt hat, das Genital aber weiblich aussieht. Oder wenn die Klitoris eines Mädchens bei Geburt größer ist als erwartet. In beiden Fällen handelt es sich um eine Form von Intergeschlechtlichkeit (englisch: Intersex).
Es gibt noch viele weitere Ausprägungen. Manche zeigen sich im Laufe des ersten Lebensjahres, etwa wenn während einer Leistenbruchoperation beim vermeintlichen Mädchen Hoden im Bauchraum gefunden werden. Oder der Körper entwickelt sich in der Pubertät anders als vermutet. Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, sondern Varianten, wie Körper sich entwickeln können. Es können auch gesundheitsgefährdende Zustände mit einer Intergeschlechtlichkeit einhergehen, aber das ist die Ausnahme.