Amtlicher Startschuss für die Landtagswahl fällt
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Es ist der amtliche Startschuss für die Vorbereitungen zur hessischen Landtagswahl am 8. Oktober: Am Montag (20. Februar) veröffentlicht der Landeswahlleiter im hessischen Staatsanzeiger seine Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen, ihre Landeslisten für die Landtagswahl einzureichen. So schreibt es das Landeswahlgesetz vor.
Es wird erläutert, wann und wo die Parteien und Wählergruppen die Wahlvorschläge einreichen müssen und was bei ihrer Aufstellung zu beachten ist, wie der Landeswahlleiter in Wiesbaden mitteilte. Die Aufforderung stand bislang im Internetangebot des Landes unter wahlen.hessen.de bereit.
Die Aufforderungen zur Einreichung der Vorschläge für die Wahlkreise erscheinen in den Veröffentlichungsorganen der Kreise und kreisfreien Städte. Die Frist endet am 31. Juli 2023 um 18.00 Uhr.