Ampel zapft doch Sondervermögen für Bundeswehr-Nachbestellungen an
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Mit dem Sondervermögen über 100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr aufgerüstet und nicht der laufende Betrieb finanziert werden. Doch die Regierung bricht mit diesem Grundsatz. Auch Ersatz für Gerät, das in die Ukraine ging, soll aus dem Sondervermögen finanziert werden. Die CDU ist empört.
Die Bundesregierung will im kommenden Jahr Ersatz für Waffen, die an die Ukraine geliefert wurden, nun doch aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr finanzieren. Das geht aus einem Papier des Finanzministeriums hervor, das Eckpunkte des Haushaltes für das kommende Jahr auflistet. Darin heißt es, die Ausgaben für die "Wiederbeschaffung aus Ertüchtigung" würden künftig vom Sondervermögen Bundeswehr getragen. Dafür seien im kommenden Jahr 520 Millionen Euro vorgesehen. Die Entscheidung ist Teil der Haushaltseinigung, die Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck am Mittwoch verkündeten.
Die Ampelkoalition hatte es aber zuvor anders versprochen. "Es hat immer geheißen: Was ihr an Waffensystemen abgebt, bekommt ihr wieder - und zwar nicht aus 'eigenem finanziellen Fleisch', sondern aus einem anderen Topf", teilte der CDU-Verteidigungspolitiker Ingo Gädechens mit. "Jetzt aber sollen alle Systeme aus dem ohnehin hoffnungslos überzeichneten Sondervermögen Bundewehr finanziert werden." Damit habe die Ampel ein "zentrales Versprechen an die Bundeswehr gebrochen".
Gädechens hatte sich im Frühjahr von der Bundesregierung bestätigen lassen, dass die Ersatzbeschaffungen nicht aus dem Verteidigungsetat oder dem Sondervermögen bezahlt werden müssen. Schriftlich teilte ihm der der parlamentarische Staatssekretär der Verteidigung, der SPD-Politiker Thomas Hitschler, Folgendes mit: "Die Finanzierung der Wiederbeschaffung des abgegebenen Materials erfolgt im Haushaltsjahr 2023 aus Mitteln des Einzelplans 60, dem sogenannten Ertüchtigungstitel". Dann der entscheidende Satz: "Eine Finanzierung aus dem Sondervermögen Bundeswehr oder dem Einzelplan 14 ist nicht vorgesehen."