
Ampel geht Abtreibungsrecht zügig an
n-tv
Justiz- und Familienministerium wollen gleich zu Beginn der Legislatur Beschlüsse des Koalitionsvertrags abhaken: Sowohl bei der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen als auch bei der Reform des staatlichen Umgangs mit Transsexuellen soll es jetzt schnell gehen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will schon im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen vorlegen. Das kündigte der FDP-Politiker im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe an. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu streichen. Er untersagt es Ärztinnen und Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Paragraf 219a bedeute für Ärzte "ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen", sagte Buschmann. Das sei absurd. "Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.