Am Ende gewinnen immer die Sender
Süddeutsche Zeitung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragserhöhung der Öffentlich-Rechtlichen gebilligt. Das ist richtig, aber ist damit auch alles wieder gut? Nein, und genau darum sollten die Länder endlich eine Reform wagen.
Das innige Verhältnis, welches das Bundesverfassungsgericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterhält, gehört zu den bemerkenswertesten Eigenheiten der Bundesrepublik. Vor 60 Jahren fegte das Gericht den dreisten Plan des Bundeskanzlers vom Tisch, ein ihm genehmes Adenauer-Fernsehen zu gründen. Es sollte der Startschuss sein für eine beispiellose Siegesserie der öffentlich-rechtlichen Sender, mit einem zunehmend weit gefassten Rundfunkauftrag und einer großzügigen "Bestands- und Entwicklungsgarantie". Selbst als das Gericht den Privatfunk zuließ, legte es einen Garantieschein für die Sendeanstalten bei; nur sie könnten, befreit vom Quotendruck, für die demokratisch erforderliche Meinungsvielfalt in Radio und Fernsehen sorgen. In Karlsruhe klagen hieß für die Sender: in Karlsruhe gewinnen.More Related News