
Alle Staatsgewalt geht vom Bürger aus – das gilt sogar für Berlin
Die Welt
Die Eilentscheidung aus Karlsruhe zur kompletten Wiederholung der Berlin-Wahl ist eine gute Nachricht. Ein nur punktuelles Vorgehen wäre der Tragweite des Skandals von 2021 nicht angemessen. Denn einem Parlament, das im Chaos gewählt wurde, fehlt die Legitimation des Souveräns.
Die knapp zweieinhalb Millionen wahlberechtigten Berliner Bürger dürfen am 12. Februar neu über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hatte den Weg zu dieser Wiederholungswahl bereits im November eröffnet, gegen dieses Urteil gerichtete Eilanträge wies das Bundesverfassungsgericht nun zurück.
Das ist eine gute Nachricht. Zur Erinnerung: Bei der Landtagswahl im September 2021, die zeitgleich mit der Bundestagswahl, einem Volksentscheid zu Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen und einem die Straßen der Hauptstadt verstopfenden Marathon-Event stattgefunden hatte, gab es zahlreiche und schwerwiegende Pannen. Wahllokale waren nur mühsam zu erreichen, es fehlte an Stimmzetteln, die Wähler mussten in langen Schlangen ausharren, manche konnten ihre Stimme erst weit nach 18 Uhr abgeben, als längst die ersten Ergebnisprognosen bekannt waren.