
Alkoholverbot und Maskenpflicht in Fußgängerzonen möglich
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - In hessischen Regionen mit anhaltend hohen Corona-Zahlen gelten ab Sonntag strengere Regeln wie Alkoholverbote an belebten Orte und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. "In Städten oder Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen automatisch am nächsten Tag Verschärfungen", erklärte Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Freitag in Wiesbaden. Dazu sei keine Allgemeinverfügung der betroffenen Kommune erforderlich.
Die neue hessische Corona-Schutzverordnung ist seit Donnerstag in Kraft. Darin wurde zusätzlich diese "Hotspot-Regelung" verankert. Ab Sonntag (19.12.) könnte demnach der festgelegte Automatismus erstmals greifen. Neben dem Alkoholverbot und einer Verschärfung der Maskenpflicht gilt dann etwa bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen für Innenräume die 2G-plus-Regel, draußen 2G (Geimpfte und Genesene).
Der Zutritt zu Weihnachtsmärkten ist in den betroffenen Regionen auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Außerdem müssen Tanzlokale und Bordelle schließen. Die "Hotspot-Regelung" tritt nach Angaben von Klose wieder außer Kraft, sobald der Inzidenzwert in den betroffenen Regionen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der 350er-Schwelle liegt. Das hessische Sozialministerium will ab Sonntag täglich in seinem Bulletin aufführen, welche Kommunen von diesen Regelungen betroffen sind.