Alkohol-Wegfahrsperre: 1. Stufe startet in EU im Juli 2022
RTL
Die Zahl der Verkehrstoten soll deutlich heruntergeschraubt werden, verschiedene Sicherheitssysteme sollen dafür bald in jedem Neufahrzeug zur Pflicht werden.
Immer noch sterben Tausende Menschen auf den Straßen Europas. Besonders gefährdet: Fußgänger und Fahrradfahrer. Um diese beiden Gruppen besser zu schützen, hat die EU-Kommission allgemeine Sicherheitsvorschriften erlassen.
Zum Maßnahmenpaket gehört auch die die Einführung modernster Sicherheitstechnologien als Standardausstattung in neuen Fahrzeugen. Eine Technologie lässt besonders aufhorchen: die Alkohol-Wegfahrsperre.
Im Jahr 2019 wurden laut dem Statistischen Bundesamt in der EU fast 23.000 Menschen im Straßenverkehr getötet. Allein in Deutschland waren es mehr als 3.000 Menschen. Das entsprach durchschnittlich neun Getöteten pro Tag. Aktuelle Statistiken zeigen außerdem, dass vor allem in städtischen Gebieten rund 70 Prozent aller Unfalltoten ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sind.
Um die Gesamtzahl an Verkehrstoten in der EU stärker zu reduzieren, hat die EU-Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket erlassen.
Unter anderem sollen neu zugelassene Fahrzeuge über bestimmte Assistenten verfügen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. Verpflichtend für Neuzulassungen sollen unter anderem sein:
Bereits ab dem 6. Juli 2022 muss bei neuen Fahrzeugtypen eine Schnittstelle für die so genannten Alkohol-Interlock-Systeme eingeplant werden. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums erklärt im RTL-Interview die Verordnung. "Demnach muss die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre den Einbau oder die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglichen. Die Anforderungen an die Schnittstelle sind EU-weit geregelt."
Bei einer Alkohol-Wegfahrsperre handelt es sich um ein Kontrollsystem, welches das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern soll. Dafür bläst der Fahrer in ein Kontrollgerät, das den Promillewert ermittelt. Bei einer Überschreitung des zulässigen Promillewertes kann der alkoholisierte Fahrer den Motor des Fahrzeugs nicht mehr starten – und der Verkehr wird durch ihn nicht gefährdet.
Spätestens ab dem 7. Juli 2024 wird es Ernst. Denn dann müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über eine solche Schnittstelle verfügen. Doch was bedeutet das in der Praxis?