
Aiwanger will mehr CSU-Hilfe im Wahlkampf
n-tv
Die Freien Wähler wollen unbedingt in den Bundestag. Mit impfskeptischen Aussagen setzt Partei-Chef Aiwanger allerdings den Koalitionsfrieden aufs Spiel. Vom Partner CSU wünscht sich der 50-Jährige dennoch mehr Unterstützung in Form einer eigenen Kampagne.
Nach dem Streit mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder über seine Impfweigerung will Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger nun mit einer Zweitstimmenkampagne gegen die CSU bei der Bundestagswahl punkten. "Eigentlich müsste die CSU eine Zweitstimmenkampagne für die Freien Wähler zur Bundestagswahl fahren, damit ihnen und dem Land auch in Berlin die Grünen in der Regierung erspart bleiben", sagte Aiwanger der "Passauer Neuen Presse" und dem "Donaukurier". Aiwanger - Spitzenkandidat der Freien Wähler für die Bundestagswahl im September - empfahl seinem bayerischen Koalitionspartner, im Bund darauf zu bauen, dass die CSU-Direktkandidaten ohnehin per Erststimme in den Bundestag kommen, "also mit der Zweitstimme Freie Wähler - dann kommen auch die rein und wir können in Berlin gemeinsam für Bayern und Deutschland arbeiten".
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.