Aiwanger muss für Wahl-Tweet nicht zahlen
n-tv
Am Tag der Bundestagswahl veröffentlicht Freie-Wähler-Chef Aiwanger lange vor Schließung der Wahllokale eine angebliche Prognose. Das ist verboten - auch vom Koalitionspartner hagelt es Kritik. Wie Aiwangers Partei nun mitteilt, muss der Politiker aber kein Bußgeld fürchten. Nur eine Frage lässt sie offen.
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger muss nach Parteiangaben wegen eines umstrittenen Zahlen-Tweets am Tag der Bundestagswahl kein Bußgeld fürchten. Nach einer Mitteilung des Bundeswahlleiters stehe fest, dass es zu keinem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Aiwanger komme, teilten die Freien Wähler mit. Der Tweet am Wahltag auf Aiwangers Twitter-Profil sei demnach nicht bußgeldbewehrt. Nach dem Bundeswahlgesetz ist die Veröffentlichung von Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale eine Ordnungswidrigkeit, für die bis zu 50.000 Euro Geldbuße drohen.
"Bei den weiterverbreiteten Zahlen, die nur wenige Minuten auf dem Account standen, handelte es sich überdies nicht um Zahlen einer Nachwahlbefragung", hieß es in einer Mitteilung. Woher die Zahlen dann stammten, dazu sagten die Freien Wähler allerdings nichts. Auf Aiwangers Twitter-Account waren am Tag der Bundestagswahl vor Schließung der Wahllokale Partei-Zahlen veröffentlicht worden, "angeblich" mit Stand 15 Uhr, zudem mit ausdrücklichem Verweis auf die Forschungsgruppe Wahlen. Verbunden wurde dies darüber hinaus auch noch mit einem direkten, letzten Wahlaufruf für die Freien Wähler - am Ende scheiterten diese aber sehr klar an der Fünf-Prozent-Hürde.