
Afghanistan wird "das Nordkorea der Region"
n-tv
Der afghanische Fotograf und Pulitzer-Preisträger Hossaini sieht düstere Zeiten für sein Heimatland voraus. Die Hoffnung, die Taliban könnten gemäßigt sein, hält er für irrig. Freiheit für Frauen und Medien werde es nicht geben - im Gegenteil. Hossaini glaubt sogar an die Abschaltung des Internets.
Der preisgekrönte afghanische Fotograf Massoud Hossaini sieht die Pressefreiheit in seinem Heimatland nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban massiv bedroht. Er rechne mit einer "wirklich schlimmen Zukunft" für Journalisten in Afghanistan, sagte der Pulitzer-Preisträger. "Die Taliban werden versuchen, die Medien zu töten, aber sie werden es langsam tun." Afghanistan drohe, "das Nordkorea der Region" zu werden. Hossaini arbeitete für die Nachrichtenagentur AFP, als er 2012 mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet wurde. Den renommierten Journalismus-Preis erhielt er für das Bild eines verzweifelt schreienden afghanischen Mädchens, das nach einem Selbstmordanschlag zwischen den Opfern steht. Inzwischen ist Hossaini freiberuflich tätig. Er lebt derzeit in den Niederlanden.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.