
AfD will Finanzierung von Feuerwehren umstellen
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Die Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen soll nach dem Willen der AfD-Fraktion komplett umgestellt werden. Es gehe darum, dass die Gelder unbürokratischer zur Verfügung gestellt und leichter abgerufen werden könnten, sagte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller am Samstag auf Nachfrage zu entsprechenden Anträgen seiner Fraktion im Parlament.
Die Funke-Zeitungen hatten am Samstag berichtet, dass die AfD mehr als 15 Millionen Euro aus dem Haushaltsentwurf 2024 streichen und in die "Kommunale Investitionspauschale" überführen wolle. Bei den anderen Fraktionen stießen die Pläne der AfD auf Kritik. Möller begründete den Vorstoß seiner Fraktion auch damit, dass viele Fördergelder ungenutzt blieben.
Die Haushaltsgelder sind derzeit zweckgebunden und für Investitionen in Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge, Geräte, Kleidung und Digitalisierung vorgesehen. Sollten diese Gelder in die Investitionspauschale überführt werden, müssten die Kommunen diese nicht mehr zwingend für die Feuerwehren ausgeben, sondern könnten sie auch anderweitig verwenden.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.