AfD scheitert vor Gericht mit Eilantrag zu Bundestagspräsidium
DW
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD abgewiesen: Was den Vizepräsidenten-Posten im Bundestag angeht, kommt die Partei auch so erst einmal nicht weiter.
Seitdem die AfD im Bundestag vertreten ist, gibt es Streit darüber, ob und wie deren Mitglieder in den täglichen Parlamentsbetrieb mit eingebunden werden. Während es in den fachlichen Ausschüssen auch Vorsitzende der AfD gibt, ist die Partei im Präsidium des Bundestages noch immer nicht vertreten. Zahlreiche Versuche, einen AfD-Abgeordneten in das Gremium wählen zu lassen, scheiterten in den vergangenen Jahren. Insgesamt sechs Kandidatinnen und Kandidaten wurde die erforderliche Mehrheit verweigert. Nach all den erfolglosen Versuchen ist die AfD juristisch dagegen vorgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun aber zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit den erfolglosen Bemühungen abgewiesen. Damit sollte versucht werden, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Vizepräsidenten zu verpflichten. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht aber als unzulässig ab. Das, was die AfD konkret beantragt habe, könne nicht angeordnet werden.More Related News