AfD scheitert mit Klage gegen 2G-plus-Regel im Bundestag
Die Welt
Die AfD ist mit dem Versucht gescheitert, die 2G-Plus-Regel im Bundestag zu kippen. Einige ungeimpfte Abgeordnete argumentierten, sie könnten nicht an der Holocaust-Gedenkstunde des Bundestages teilnehmen. Dem folgte das Bundesverfassungsgericht nicht. Alle Entwicklungen im Liveticker.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die 2G-Plus-Regelung im Bundestag abgewiesen. Der Antrag der AfD sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein „schwerer Nachteil“ drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem Beschluss.
Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkstunde des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen. An dem Gedenken im Plenum des Parlaments dürfen nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen. Abgeordnete, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen – auch nicht auf den Besuchertribünen.