AfD scheitert mit Eilantrag auf vorläufige Ausschussvorsitzende
Die Welt
Die AfD bekam Ende 2021 den Vorsitz für den Innen-, den Gesundheits- und den Entwicklungsausschuss zugewiesen – doch ihre Kandidaten fielen bei den jeweiligen Wahlen durch. Die Klage der Partei auf Einsetzung ihrer Kandidaten wurde nun vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt, auf einen Eilantrag der AfD-Fraktion hin vorläufig mehrere von der AfD benannte Kandidaten als Ausschussvorsitzende im Bundestag einzusetzen. Die Frage müsse erst im Hauptverfahren geklärt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung muss die Fraktion nun warten. (Az. 2 BvE 10/21)
Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse bereiten die Sitzungen vor und leiten sie. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl nicht auf die Postenverteilung einigen, dürfen sie reihum, der Größe nach, darauf zugreifen. Die AfD bekam so Ende 2021 zunächst den Vorsitz für den Innen-, den Gesundheits- und den Entwicklungsausschuss.