
AfD scheitert erneut mit Klage am Verfassungsgerichtshof
n-tv
Erst tritt ein AfD-Abgeordneter mit Gasmaske ans Rednerpult und wird dafür gerügt. Später erzählt Landtagspräsidentin Aigner davon auf einer Podiumsdiskussion. Was die AfD erzürnt, ist juristisch sauber.
München (dpa/lby) - Die AfD im bayerischen Landtag ist wieder einmal mit einer Verfassungsklage gescheitert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies bereits zum zweiten Mal einen Antrag der Fraktion ab, der darauf abzielte, eine Äußerung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) bei einer Podiumsdiskussion als verfassungswidrig einzustufen. "Das Feststellungsbegehren ist unbegründet, da die beanstandete Äußerung nicht verfassungswidrig in die Fraktionsrechte der Antragstellerin eingreift", teilte das Gericht am Freitag in München mit. Die Entscheidung des Gerichts war den Angaben zufolge bereits am 17. Januar gefällt worden.
Die AfD-Fraktion hatte Aigner einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorgeworfen und einen Widerruf verlangt. Anlass des Rechtsstreits waren Aussagen Aigners bei einer Podiumsdiskussion "Lange Nacht der Demokratie" des Wertebündnisses Bayern Anfang Oktober 2020 in München. Der Landtag ist Partner des Wertebündnisses, Aigner und der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) waren Schirmherrin und Schirmherr des Abends.
Aus Sicht der Rechtspopulisten verletzte Aigner mit Worten über das Auftreten der AfD im Landtag die ihr als Parlamentschefin auferlegte Neutralitätspflicht. Konkret hatte Aigner gesagt, die AfD betreibe "durchgängig Provokation und Abgrenzung gegenüber den "Altparteien", wie die AfD die anderen Fraktionen nennt". Als Beispiel nannte Aigner damals auch einen Vorfall, bei dem ein AfD-Abgeordneter in der Corona-Krise mit einer Gasmaske an das Rednerpult im Plenum getreten war. Zu der Veranstaltung veröffentlichte der Landtag auf seiner Internetseite einen Bericht.

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