AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche
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Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier seit Jahren nicht mehr arbeiten. Seine Pensionsansprüche inklusive Ruhegeld darf er aber behalten.
Leipzig (dpa/sn) - Seit Jahren ist der umstrittene Richter und AfD-Politiker Jens Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. Vor zwei Jahren wurde er wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt, seine Pensionsansprüche darf er aber behalten. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können, rechtfertigten aber keine zusätzlichen Maßnahmen, begründete die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Dienstgerichtshof möglich.
Dem aus Bremen stammenden Maier hatte das Ministerium in der jetzigen Klage eine "schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten" in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser sei "aus Verzweiflung" zum Massenmörder geworden.
Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: "GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!". Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, heißt es in der Klagebegründung. Maier hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. Zum Zeitpunkt der beiden Vorfälle war Maier noch Richter und unterlag daher einer besonderen Verfassungstreupflicht.