AfD-Politiker Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt
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Die Strafe hatte sich abgezeichnet. Thüringens AfD-Chef ist wegen der Verwendung eines SA-Slogans verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert. In seinem Schlusswort beklagt Höcke eine aus seiner Sicht eingeschränkte Meinungsfreiheit - und wird prompt ermahnt.
Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen hat das Landgericht Halle eine Geldstrafe verhängt. Der 52-Jährige wurde zur Zahlung von 100 Tagessätzen von je 130 Euro verurteilt - insgesamt also 13.000 Euro. Höcke ist damit vorbestraft. Er hatte die Vorwürfe in dem mehrtägigen Prozess zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Die Staatsanwaltschaft Halle warf Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich bei der Losung "Alles für Deutschland" um eine verbotene SA-Parole handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.