
AfD legt Berufung ein – „Werden uns mit allen Mitteln wehren“
Die Welt
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Partei erklärt das für „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“ – und geht in die nächsthöhere Instanz.
Die AfD wird gegen das Verfassungsschutz-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einlegen. Dies hat der Bundesvorstand der Partei nach WELT-Informationen beschlossen. Das Kölner Gericht hatte am 8. März dieses Jahres entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und demnach die gesamte Partei beobachten darf.
Da den Beteiligten das schriftliche Urteil am 3. Mai zugegangen war, muss eine Berufung bis zum 3. Juni eingelegt werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Innerhalb eines weiteren Monats muss die Berufung begründet werden.