AfD klagt vor Staatsgerichtshof gegen Landesregierung
n-tv
Hannover/Bückeburg (dpa/lni) - Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe hat im Zusammenhang mit einer geforderten Nennung der Vornamen von Tatverdächtigen der Silvesterausschreitungen eine Organklage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Das Gericht in Bückeburg bestätigte am Freitag den Eingang des Verfahrens.
"Mit meiner Klage mache ich eine Verletzung des Frage- und Informationsrechts geltend", sagte Bothe bereits am Mittwoch. Die Behauptung der Landesregierung, es würden durch die Nennung der Vornamen überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter verletzt, sei nicht haltbar. In der Silvesternacht kam es etwa zu einigen Angriffen auf Einsatzkräfte.
In einer Kleinen Anfrage wollte Bothe die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen der Silvesterausschreitungen wissen. In einer Antwort der Landesregierung hieß es, die Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Weiter hieß es, die Vornamen würden von der Landesregierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da zu befürchten sei, dass durch Bekanntwerden der Vornamen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden.
Eine Regierungssprecherin sagte am Freitag, dass die Landesregierung weiterhin der Auffassung sei, dass in der Abwägung zwischen dem Auskunftsrecht der Abgeordneten und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen Letzteres höher wiege und die Namen nicht herausgegeben werden müssten.