AfD klagt in Karlsruhe wegen Besetzung von Ausschussvorsitzen
Die Welt
Nach dem Scheitern eines AfD-Abgeordneten bei der Wahl des Innenausschussvorsitzenden klagt die Partei gegen die Ablehnung von Martin Hess. Sie halte es für einen Verstoß gegen die gleichberechtigte Behandlung. Es ist nicht die einzige Klage der Partei.
Die AfD-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Nicht-Besetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag mit Kandidaten aus ihren Reihen. In Karlsruhe sei am 31. Dezember ein sogenanntes Organstreitverfahren eingeleitet worden, hieß es am Donnerstag aus der Fraktion. Im Dezember war sie mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert.
Der Innenausschuss hatte den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die ebenfalls von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.