AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: Verhandlungen beginnen
Frankfurter Rundschau
Die Gerichtsverhandlungen zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz beginnen. Es geht um die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Köln – Die AfD steht am Dienstag (08.03.2022) dem Bundesverfassungsschutz vor Gericht gegenüber. Um 10.00 Uhr sollen die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht in Köln beginnen, die letztendlich darüber entscheiden, ob der Inlandsgeheimdienst die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Aber auch an anderen Stellen hat die AfD Einspruch gegen die Entscheidungen des Verfassungsschutzes erhoben.
Bereits vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesamt die Verfassungsschützer der Länder intern über die Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall informiert. Als dies öffentlich wurde, legte die AfD Widerspruch im Eilverfahren ein. Das Gericht in Köln gab diesem statt, weshalb der Verfassungsschutz die AfD zunächst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen durfte. Das Verfahren ließ daraufhin lange auf sich warten, da das Gericht keinen Termin kurz vor der Bundestagswahl ansetzen wollte. Jetzt ist es so weit.
Die Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist in dem Verfahren nur die Spitze des Eisberges. Insgesamt vier Klagen hat die Partei gegen den Verfassungsschutz eingereicht. Dabei geht es auch um die Klassifikation des sogenannten Flügels in der AfD als rechtsextremistische Bewegung. Zudem will die Partei erreichen, dass der Verfassungsschutz die Aussage zurücknimmt, der „Flügel“ hätte vor seiner formalen Auflösung 7000 Mitglieder gehabt. Eine weitere Klage richtet sich gegen die Einstufung der Nachwuchsorganisation der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
AfD-Parteichef Tino Chrupalla will nach eigenen Angaben selbst zu den Gerichtsverhandlungen nach Köln reisen. Bereits im Vorlauf reichte der Bundesverfassungsschutz zahlreiche Dokumente nach, die darlegen sollen, dass Aussagen von AfD-Funktionären gegen das Rechtsprinzip oder das Demokratieprinzip verstoßen würden. Außerdem wird der Partei vorgeworfen, die Menschenwürde von Migranten, Muslimen und anderen Minderheiten missachtet zu haben.
Die Verhandlungen sind für Dienstag und Mittwoch angesetzt, wobei nicht klar ist, ob das Gericht direkt danach eine Entscheidung treffen wird. Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall würde es dem Verfassungsschutz ermöglichen, die Partei auch mit verdeckten Mitteln zu beobachten. (vbu/dpa)