AfD-Klage zu Gremien-Besetzung: Gericht entscheidet im Juli
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Ist es in Ordnung, wenn die AfD bei Landtags-Gremien wie dem Kontrollgremium außen vor bleibt? Fakt ist: Die Wahlen sind geheim. Mit einer ersten Klage war die AfD gescheitert - nun hofft sie erneut.
München (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will am 18. Juli seine Entscheidung dazu verkünden, ob die Besetzung des siebenköpfigen parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag ohne die AfD rechtmäßig ist oder nicht. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.
Konkret geht es in den Verfahren um die vergangene Legislaturperiode. Die AfD hatte damals wiederholt Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen, die im Parlament aber in geheimen Wahlen allesamt keine Mehrheit fanden. Die AfD argumentiert deshalb, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit und effektive Oppositionsarbeit beschnitten. Das Kontrollgremium müsse zwingend spiegelbildlich wie der Landtag selbst besetzt werden. Das sei notwendig, um eine effektive Gewaltenteilung gewährleisten zu können.
Die damals zweitgrößte und heute größte Oppositionsfraktion werde von einer wichtigen Oppositionstätigkeit ausgeschlossen, kritisierten die AfD-Vertreter vor Gericht. Auch die Wähler der AfD hätten das Recht, in diesem Gremium durch ihre gewählten Abgeordneten repräsentiert zu werden. Die Bayerische Verfassung sehe beim PKG eine Wahl nicht vor - verlangt werde aber die Besetzung von Gremien spiegelbildlich zum ganzen Landtag.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.