AfD-Klage: Karlsruhe prüft Merkel-Aussage
ZDF
Angela Merkel hatte die Wahl Kemmerichs in Thüringen mit Stimmen der AfD als "unverzeihlich" bezeichnet. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht.
Die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wollen sich am 21. Juli mit der Frage befassen, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich auf einer offiziellen Pressekonferenz bei einer Auslandsreise dazu äußern durfte und die Statements im Internet auf den Seiten der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht werden durften. Merkel hatte nach der Wahl Anfang Februar 2020 in Südafrika im Rahmen eines Staatsempfangs gesagt: "Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen." Der Vorgang sei "unverzeihlich", das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. Die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung unter Kemmerich beteiligen. Es ist untypisch, dass sich die Kanzlerin auf Auslandsreisen zur Innenpolitik äußert.More Related News