
AfD-Klage gegen Haushalt: Verfassungsgerichtshof entscheidet
n-tv
Durfte Grün-Schwarz zur Bewältigung der Corona-Krise Milliarden von neuen Schulden aufnehmen? Die AfD sieht in der Pandemie keine Naturkatastrophe, die das rechtfertigen würde. Nun hat die Justiz das letzte Wort.
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verkündet am heutigen Mittag in Stuttgart seine Entscheidung über die Klage der AfD-Fraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Koalition aus Grünen und CDU. Mit Spannung wird erwartet, ob die Richter es gutheißen, dass die grün-schwarze Koalition kurz nach Beginn der Corona-Krise 2020 etwa 13,5 Milliarden Euro neue Schulden aufnahm, um unter anderem die Folgen des ersten Lockdowns zu bewältigen.
Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt neue Kredite nicht generell aus, es gibt aber strenge Kriterien. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen, muss aber einen Tilgungsplan vorlegen. Genau das hatte die grün-schwarze Regierung im Frühjahr 2020 beim Nachtrag für den Doppelhaushalt 2020/2021 getan. Die AfD-Fraktion moniert, dass damals keine Zeit geblieben sei, "um valide empirische Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der Epidemie" zu sammeln.
Mittlerweile klagt die AfD-Fraktion auch gegen den dritten Nachtragsetat aus dem Sommer 2021, bei dem sich Grün-Schwarz erneut auf die Corona-Notsituation berief. Die Koalition hatte sich im dritten Nachtrag etwa 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert. Der Verfassungsgerichtshof behandelt diesen Antrag der AfD-Fraktion aber als separate Klage.
