
AfD in Hessen zerrt Antirassisten vor Gericht – „Fulda stellt sich quer“ erzielt Vergleich
Frankfurter Rundschau
Neuerliche Klage gegen den antirassistischen Verein „Fulda stellt sich quer“endet mit Vergleich.
Erneut ist die AfD in Fulda vor Gericht gezogen, um dem antirassistischen Verein „Fulda stellt sich quer“ missliebige Äußerungen untersagen zu lassen. Es ging um einen Flyer, den die vielfach ausgezeichnete Initiative in der Nähe eines Bratwurststands der Rechts-außen-Partei verteilt hatte. Titel: „Unser Senf zu braunen Würstchen“.
Konkret beanstandete der AfD-Kreisverband darin einen Satz: „Bereits auf Seite 2 des Wahlprogramms bedient sich die AfD völkischer Ressentiments, fordert eine deutsche Leitkultur, bei der Herkunft und Hautfarbe entscheidend ist.“ Das sei eine falsche Tatsachenbehauptung, behauptete die Partei, schickte eine Abmahnung und verlangte, dass sich der Verein zur Unterlassung verpflichte. Selbst bei auch nur sinngemäßer Wiederholung sollten 250 000 Euro Ordnungsgeld fällig werden.
„Fulda stellt sich quer“ weigerte sich. So wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Fulda verhandelt. „Ich bin ein wenig überrascht vom Vortrag des Klägers, weil das so klingt, als wolle die AfD nicht zurück zum Nationalismus“, wunderte sich Vereinsanwalt Jürgen Kasek. Das Problem aber war, was AfD-Anwalt Klaus T. Eberhart als „Falschzitat“ wertete: Auf der genannten Seite finden sich im Bundestagswahlprogramm allenfalls sehr mittelbare Belege für den völkischen Charakter der AfD. Auch deshalb einigten sich Verein und Partei schließlich auf einen Vergleich.