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AfD-Fraktion im Saarland fordert mehr Geld und Einfluss
n-tv
Die AfD-Fraktion zieht gegen den Saar-Landtag vor Gericht. Es geht bei dem Streit um Geld und um Mitwirkungsmöglichkeiten.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beschäftigt sich am Freitag (9.00 Uhr) mit drei Anträgen der AfD-Fraktion gegen den Landtag beziehungsweise dessen Präsidentin. Dabei geht es um Fraktionszuschüsse und um die Besetzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an einem Asylbewerber vor mehr als 30 Jahren.
Nach Angaben des Gerichts richten sich zwei Anträge gegen die in den Haushaltsgesetzen der Jahre 2023 und 2024 vom Landtag des Saarlandes verabschiedete Verteilung der Fraktionszuschüsse und die von der Präsidentin zur Auszahlung gebrachten Beträge. "Die Antragstellerin rügt, die Verteilung der Fraktionsausschüsse verletze ihre organschaftlichen Rechte auf gleichberechtigte Mitwirkung im parlamentarischen Betrieb", heißt es in einer Mitteilung.
Laut AfD-Fraktionschef Josef Dörr hat seine Fraktion seit dem vergangenen Jahr etwa 75.000 Euro weniger zur Verfügung, seitdem der Landtag eine neue Berechnungskomponente zur Verteilung der Gelder für die drei Landtags-Fraktionen beschlossen habe. "Der Beschluss hat uns geärgert. Abgesehen davon, dass es weniger Geld ist und die CDU davon profitiert, haben wir dadurch weniger Gestaltungsmöglichkeiten", sagte Dörr der Deutschen Presse-Agentur.